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Abfindung prüfen: Netto-Betrag & Sperrzeit-Risiko in 2 Minuten

Abfindung sofort prüfen: Netto-Berechnung nach Rechtslage 2025/26, Sperrzeit-Check (§ 159 SGB III) und Klausel-Ampel für deinen Aufhebungsvertrag.

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Abfindungsassistent — Abfindung sofort prüfen: Netto-Berechnung nach Rechtslage 2025/26, Sperrzeit-Check (§ 159 SGB III) und Klausel-Ampel für deinen Aufhebungsvertrag.
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Daten in Deutschland gehostet
Ergebnis in unter 2 Minuten
Einmalzahlung — kein Abo

Dieses Tool erstellt Texte mit Hilfe von KI.

Ablauf

So funktioniert es

Drei klare Schritte. Keine Wartezeit. Kein Account.

Eckdaten eingeben

Monatsbrutto, Betriebszugehörigkeit und Abfindungsangebot eintragen — dauert unter 2 Minuten, ganz ohne Account.

Schritt 1

Sofort-Vorschau prüfen

Die Faustformel-Spanne (0,5 Bruttomonatsgehälter je Jahr) und eine erste Einordnung deines Angebots siehst du kostenlos.

Schritt 2

Analyse freischalten

Netto-Berechnung nach Rechtslage 2025/26, Sperrzeit-Check (§ 159 SGB III) und Klausel-Ampel — Einmalzahlung, kein Abo, 180 Tage abrufbar.

Schritt 3

Vorteile

Warum dieses Tool?

Mehr Abfindung herausholen

Faustformel-Spanne, Klausel-Ampel und Verhandlungs-Kit zeigen, ob dein Angebot zu niedrig ist – mit Argumenten fürs Nachverhandeln.

Steuern optimal nutzen

Netto-Berechnung nach Rechtslage 2025/26 inklusive Fünftelregelung – du siehst sofort, wie viel von deiner Abfindung wirklich übrig bleibt.

DSGVO-konform

Deine Daten werden nur zur Erstellung deines Ergebnisses verwendet und nach 180 Tagen automatisch gelöscht.

Einmalzahlung, kein Abo

Du zahlst genau einmal für dein Ergebnis — keine versteckten Kosten, kein Abo, keine Kündigung nötig.

Abfindung prüfen — warum das wichtig ist

Ein Aufhebungsvertrag klingt fair — kann dich aber eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und mehrere Tausend Euro Netto kosten. Verstehst du wirklich, was du unterschreibst?

Die versteckten Kosten eines Aufhebungsvertrags

Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, beendet das Arbeitsverhältnis aktiv mit — und riskiert eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen ohne Arbeitslosengeld (§ 159 SGB III). Dazu kommt der Steuer-Schock: Seit 2025 wird die Abfindung erst voll versteuert ausgezahlt, die Fünftelregelung holst du dir erst über die Steuererklärung zurück.

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Achtung Sperrzeit

Ohne „wichtigen Grund" verhängt die Agentur für Arbeit bis zu 12 Wochen Sperrzeit. Vermeidbar — aber nur mit der richtigen Vertragsgestaltung.

Der Abfindungsassistent berechnet dein Netto nach Rechtslage 2025/26, prüft jede Klausel auf Sperrzeit- und Verzichts-Fallen und beziffert, ob dein Angebot der Faustformel (0,5 Bruttomonatsgehälter je Jahr) standhält.

§ 159 SGB III§ 34 EStG
3 WochenKlagefrist nach einer Kündigung — dein Hebel (§ 4 KSchG)
0,5Bruttogehälter je Jahr = Faustformel

Was wir für dich prüfen

Netto-Berechnung

Was nach Steuer übrig bleibt — mit Fünftelregelung (§ 34 EStG) und Erstattungsprognose.

Sperrzeit-Check

Droht eine Sperrzeit (§ 159) oder ein Ruhen des ALG (§ 158 SGB III)? Wir warnen konkret.

Klausel-Ampel

Jede Klausel deines Aufhebungsvertrags grün/gelb/rot bewertet — inkl. Verzichts-Fallen.

Abfindungs-Benchmark

Ist dein Angebot fair? Vergleich mit der Faustformel und deiner Verhandlungsposition.

Fristen-Countdown

Kündigungsfrist und Arbeitsuchend-Meldung — auf deinen Fall berechnet, nichts verpassen.

Für wen ist der Abfindungsassistent?

1

Aufhebungsvertrag auf dem Tisch

Klausel-Check vor der Unterschrift — bevor du auf Geld oder ALG-Anspruch verzichtest.

2

Nach betriebsbedingter Kündigung

Abfindung verhandeln, solange die 3-wöchige Klagefrist dein Hebel ist.

3

Abfindung schon erhalten

Netto und Steuer optimieren — Auszahlungs-Timing und Fünftelregelung richtig nutzen.

Tiefer eintauchen

Abfindung & Aufhebungsvertrag verstehen — bevor du unterschreibst

Ein Aufhebungsvertrag klingt oft nach einem fairen Schlussstrich — kann dich aber eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und mehrere Tausend Euro Netto kosten. Bevor du unterschreibst, solltest du wissen: Ist die Abfindung fair, was bleibt nach Steuer übrig, und drohen Fallstricke bei der Agentur für Arbeit.

Wie hoch sollte die Abfindung sein?

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine bestimmte Höhe — die verbreitete Faustformel lautet 0,5 Bruttomonatsgehälter je Beschäftigungsjahr (§ 1a KSchG als Orientierung). Beispiel: 10 Jahre bei 4.000 € brutto → rund 20.000 € Regelabfindung. In der Praxis liegt die Spanne je nach Kündigungsschutz, Prozessrisiko und Verhandlungsposition zwischen 0,25 und 1,5 Gehältern pro Jahr. Wer eine gute Kündigungsschutzklage-Prognose hat, verhandelt oft deutlich über der Faustformel. Der Assistent beziffert deine Spanne nach Profil und zeigt, wo dein Angebot steht.

Faustformel: 0,5 Bruttomonatsgehälter × Beschäftigungsjahre. Das ist der Startpunkt der Verhandlung, nicht die Obergrenze.

Aufhebungsvertrag = Sperrzeit-Risiko

Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, löst das Arbeitsverhältnis aktiv mit auf — die Agentur für Arbeit verhängt dann oft eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen nach § 159 SGB III, in der kein Arbeitslosengeld fließt. Eine Sperrzeit lässt sich vermeiden, wenn ein „wichtiger Grund" vorliegt: etwa eine ohnehin drohende betriebsbedingte Kündigung, Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist und eine Abfindung im üblichen Rahmen (0,25–0,5 Gehälter je Jahr). Zusätzlich kann die Abfindung nach § 158 SGB III das ALG zeitweise ruhen lassen, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. Der Vertrags-Check warnt, wenn deine Formulierung diese Kriterien reißt.

Sperrzeit (§ 159 SGB III): bis zu 12 Wochen ohne ALG. Ruhen (§ 158 SGB III): bei zu kurzer Kündigungsfrist zusätzlich möglich. Beide sind vermeidbar — mit der richtigen Vertragsgestaltung.

Was bleibt nach Steuer übrig?

Eine Abfindung ist voll steuerpflichtig, aber sozialabgabenfrei — es fallen keine Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherungsbeiträge an. Für die Einkommensteuer gilt die Fünftelregelung (§ 34 EStG): Die Abfindung wird rechnerisch auf fünf Jahre verteilt, was die Progression abmildert. Wichtig: Seit 2025 darf der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr direkt im Lohnsteuerabzug anwenden. Die Abfindung wird zunächst voll versteuert ausgezahlt — die Ermäßigung holst du dir über die Steuererklärung zurück. Das erklärt den „Abzugs-Schock" auf der Abrechnung. Der Netto-Maximierer prognostiziert deine Erstattung und den optimalen Auszahlungszeitpunkt.

Fristen: Klagefrist und Arbeitsuchend-Meldung

Zwei Fristen entscheiden über bares Geld. Erstens die Kündigungsschutzklage: Gegen eine Kündigung musst du binnen 3 Wochen ab Zugang Klage beim Arbeitsgericht einreichen (§ 4 KSchG) — versäumst du das, gilt die Kündigung als wirksam, unabhängig davon wie unberechtigt sie war. Genau diese Klagefrist ist dein wichtigster Hebel in der Abfindungsverhandlung. Zweitens die Arbeitsuchend-Meldung: Sobald du von der Beendigung weißt, musst du dich spätestens 3 Tage nach Kenntnis (bzw. 3 Monate vor dem Ende) arbeitsuchend melden — sonst droht eine eigene Sperrzeit. Der Assistent baut dir einen persönlichen Fristen-Countdown.

Kündigungsschutzklage: 3 Wochen ab Zugang (§ 4 KSchG). Verpasst = Kündigung wirksam und Verhandlungshebel weg.

Welche Klauseln im Aufhebungsvertrag gefährlich sind

Aufhebungsverträge enthalten oft Klauseln, die dich Geld oder Rechte kosten. Achte auf: eine zu frühe Beendigung (verkürzt ALG-Anspruch und kann Ruhen auslösen), eine Ausgleichs-/Erledigungsklausel (verzichtet auf offene Ansprüche wie Überstunden, Bonus, Urlaubsabgeltung), eine Zeugnisklausel ohne konkrete Note (führt zu einem durchschnittlichen Zeugnis) sowie Rückzahlungsklauseln für Fortbildungen oder Boni. Auch ein fehlender Hinweis auf die Freistellung unter Anrechnung von Resturlaub ist ein häufiger Fehler. Die Klausel-für-Klausel-Ampel markiert jeden Fund grün/gelb/rot und beziffert im Verhandlungs-Kit den Euro-Hebel.

Wie du mehr herausholst — ohne Anwalt im ersten Schritt

Der stärkste Hebel ist die Klagefrist: Solange sie läuft, trägt der Arbeitgeber das Prozessrisiko und ist zu Zugeständnissen bereit. Argumentiere mit konkreten Zahlen (Betriebszugehörigkeit, Sozialauswahl, Formfehler der Kündigung) statt mit Emotionen. Nenne eine begründete Zielspanne oberhalb der Faustformel und lass Verhandlungsspielraum. Häufig verhandelbar: eine höhere Abfindung, ein sehr gutes Zeugnis mit Wunschnote, bezahlte Freistellung, Übernahme von Outplacement oder ein späteres Beendigungsdatum für längeren ALG-Anspruch. Der Verhandlungs-Kit liefert dir ein fertiges, auf deinen Fall personalisiertes Gegenangebots-Schreiben — bei komplexen Fällen bleibt der Fachanwalt trotzdem die richtige nächste Stufe.

Rechtsgrundlagen: § 1a & § 4 KSchG, § 158 & § 159 SGB III, § 34 EStG. Der Assistent ersetzt keine Rechtsberatung — er bereitet dich darauf vor.

FAQ

Häufige Fragen

Antworten auf die meistgestellten Fragen — kurz und verständlich.

Was kostet der Abfindungsassistent?

Die Preise stehen noch nicht fest — das Tool wird in Kürze freigeschaltet. Die Sofortvorschau ist und bleibt kostenlos.

Wie genau ist die Netto-Berechnung?

Die Berechnung folgt der Rechtslage 2025/26: Einkommensteuertarif, Fünftelregelung über die Veranlagung, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer je Bundesland. Das Ergebnis ist eine fundierte Prognose – verbindlich entscheidet das Finanzamt mit dem Steuerbescheid.

Warum wird die Fünftelregelung nicht mehr direkt vom Arbeitgeber angewendet?

Seit 2025 darf der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr im Lohnsteuerabzug berücksichtigen. Die Abfindung wird zunächst voll versteuert ausgezahlt, die Ermäßigung holen Sie sich über die Steuererklärung zurück. Der Assistent erklärt den Abzugs-Schock und prognostiziert Ihre Erstattung.

Droht mir durch einen Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?

Eine Sperrzeit nach § 159 SGB III droht, wenn kein wichtiger Grund vorliegt. Die Agentur für Arbeit prüft unter anderem, ob die Kündigung betriebsbedingt gewesen wäre, die Kündigungsfrist eingehalten wird und die Abfindung höchstens 0,5 Monatsgehälter je Jahr beträgt. Der Vertrags-Check warnt, wenn Ihre Formulierung diese Kriterien reißt.

Ist das eine Rechtsberatung?

Nein. Der Abfindungsassistent liefert eine automatisierte Analyse und allgemeine Informationen zu Ihrem Dokument. Für eine individuelle Beratung im Einzelfall wenden Sie sich an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Noch Fragen? Schreib uns:[email protected]

Als Erste:r Bescheid wissen

Abfindungsassistent ist bald verfügbar. Trag dich ein — wir schreiben dir genau einmal, wenn es losgeht.

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