Wie hoch sollte die Abfindung sein?
Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine bestimmte Höhe — die verbreitete Faustformel lautet 0,5 Bruttomonatsgehälter je Beschäftigungsjahr (§ 1a KSchG als Orientierung). Beispiel: 10 Jahre bei 4.000 € brutto → rund 20.000 € Regelabfindung. In der Praxis liegt die Spanne je nach Kündigungsschutz, Prozessrisiko und Verhandlungsposition zwischen 0,25 und 1,5 Gehältern pro Jahr. Wer eine gute Kündigungsschutzklage-Prognose hat, verhandelt oft deutlich über der Faustformel. Der Assistent beziffert deine Spanne nach Profil und zeigt, wo dein Angebot steht.
Faustformel: 0,5 Bruttomonatsgehälter × Beschäftigungsjahre. Das ist der Startpunkt der Verhandlung, nicht die Obergrenze.



