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Wann wird die Abfindung ausgezahlt? Zeitpunkt, Dezember oder Januar

Abfindungsassistent-Team7. Juli 202613 MinRechtsstand 2026Aktualisiert: Oktober 2026
Kalenderseite Januar auf einem Schreibtisch neben Aufhebungsvertrag und Taschenrechner

Warum Dezember oder Januar bei der Abfindung zählt

Deine Abfindung wird zu dem Termin fällig, den dein Vertrag oder die einschlägige gesetzliche Regelung vorgibt. Für das Steuerjahr zählt der tatsächliche Geldeingang: Dezember oder Januar kann deshalb einen Unterschied machen. Prüfe dein übriges Jahreseinkommen und mögliche Teilzahlungen, denn diese können die Fünftelregelung gefährden.

Mit dem Abfindungsassistenten kannst du prüfen, wie viel der Auszahlungstermin bei deinen Zahlen ausmacht.

Der Grund liegt in der progressiven Einkommensteuer: Je niedriger das Gesamteinkommen in einem Jahr, desto niedriger der Steuersatz auf die Abfindung. Wer im Auszahlungsjahr zusätzlich sein volles Jahresgehalt verdient, zahlt erheblich mehr Steuer auf die Abfindung als jemand, dessen einzige Einnahme in diesem Jahr die Abfindung und danach das Arbeitslosengeld ist.

Das Instrument, das diese Gestaltung ermöglicht, ist das deutsche Steuerrecht selbst: Nach § 11 EStG gilt eine Einnahme als in dem Jahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zufließt — nicht in dem Jahr, in dem der Anspruch entsteht oder vertraglich vereinbart wird. Wer das Zuflussdatum seiner Abfindung steuert, steuert damit das Steuerjahr.

Das Zufluss-Prinzip: § 11 EStG bestimmt das Steuerjahr

§ 11 Abs. 1 Satz 1 EStG lautet: Einnahmen sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Für Abfindungen bedeutet das: Nicht das Datum des Aufhebungsvertrags, nicht das Ende des Arbeitsverhältnisses, nicht der Tag der Fälligkeit laut Vertrag ist entscheidend — sondern der Tag, an dem das Geld tatsächlich auf dem Konto eingeht.

Der Bundesfinanzhof hat dieses Prinzip für Abfindungen in seiner Entscheidung vom 11. November 2009 (BFH IX R 1/09) ausdrücklich bestätigt. Eine Abfindung, die am 31. Dezember eines Jahres vereinbart, aber erst am 5. Januar des Folgejahres überwiesen wird, ist vollständig dem Folgejahr zuzurechnen. Umgekehrt: Wird eine im Februar des Folgejahres fällige Abfindung vom Arbeitgeber bereits im Dezember des Vorjahres überwiesen, gilt sie steuerrechtlich als im Dezember-Jahr bezogen.

Das hat eine klare Konsequenz: Wenn du im Aufhebungsvertrag eine Fälligkeit im Januar des Folgejahres vereinbarst und der Arbeitgeber diese Frist einhält, fließt die Abfindung steuerrechtlich im Folgejahr zu. Die Besteuerung erfolgt dann im Folgejahr — mit dem Einkommen des Folgejahres als Grundlage. Kommt es zu einer vorzeitigen Zahlung durch den Arbeitgeber, gilt das Jahr der tatsächlichen Zahlung.

Der Januar-Effekt: Warum das Folgejahr oft günstiger ist

Der steuerliche Vorteil einer Verlagerung in das Folgejahr entsteht dann, wenn das Grundeinkommen im Folgejahr niedriger ist als im laufenden Jahr. Das ist nach einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag häufig der Fall — aus einem einfachen Grund: Im Folgejahr bezieht der ehemalige Arbeitnehmer statt eines Bruttogehalts das Arbeitslosengeld.

Arbeitslosengeld beträgt 60 Prozent des bisherigen Nettoentgelts (67 Prozent bei Kindern). Wer bisher 4.500 Euro brutto monatlich verdient hat, erhält als Arbeitslosengeld typischerweise rund 1.500 bis 1.800 Euro netto. Das zu versteuernde Jahreseinkommen im Folgejahr aus Arbeitslosengeld und eventuell neuer Beschäftigung liegt damit erheblich unter dem des letzten Arbeitsjahres.

Konkretes Beispiel: Im Jahr des Ausscheidens (Jahr 1) hat jemand bis August 32.000 Euro zvE aus Gehalt und erhält die Abfindung im Dezember. Sein Gesamteinkommen im Jahr 1 ohne Abfindung beträgt 32.000 Euro. Würde die Abfindung statt im Dezember im Januar des Jahr 2 fließen, und läge das zvE aus ALG und neuer Arbeit im Jahr 2 nur bei 18.000 Euro, wäre die Steuerbasis für die Abfindung erheblich günstiger. Die Fünftelregelung wirkt in diesem Fall auf der deutlich günstigeren Basis von 18.000 Euro statt 32.000 Euro.

Das senkt die Steuer auf die Abfindung auf zwei Wegen gleichzeitig: niedrigerer Grundsteuersatz und wirkungsvollere Fünftelregelung, weil der Progressionssprung durch die Abfindung geringer ausfällt.

Wie groß der Steuervorteil durch optimales Timing sein kann

Wie groß der Steuervorteil ausfällt, hängt an zwei Größen: der Höhe deiner Abfindung und dem Einkommensunterschied zwischen beiden Jahren. Eine allgemeine Euro-Spanne lässt sich daraus nicht ableiten. Beispiel: Bei 30.000 Euro Abfindung und einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro statt 12.000 Euro liegt der Unterschied in der Größenordnung von vier- bis fünftausend Euro; bei kleinen Abfindungen fällt er in Euro entsprechend kleiner aus. Rechne beide Jahre mit deinen eigenen Zahlen durch.

Bei sehr hohem bisherigen Einkommen und langer Bezugsdauer des Arbeitslosengelds kann der Vorteil noch größer sein. Bei niedrigem bisherigem Einkommen, das ohnehin im unteren Progressionsbereich liegt, ist er geringer. Wer im Folgejahr sofort eine neue gut bezahlte Stelle antritt, profitiert kaum — denn dann ist das Grundeinkommen im Folgejahr ähnlich hoch wie im laufenden Jahr.

Die Timing-Strategie entfaltet ihre volle Wirkung in Kombination mit der Fünftelregelung. Allein durch geschickten Zeitpunkt kannst du die Steuer senken; in Kombination mit der Fünftelregelung potenzieren sich die Vorteile. Beide Instrumente im Zusammenspiel beschreibt ausführlich der Artikel Abfindung Fünftelregelung: So funktioniert § 34 EStG.

Teilzahlungen: Wann eine Aufteilung die Fünftelregelung gefährdet

Wer die Timing-Strategie mit einer Aufteilung der Abfindung verbinden will — zum Beispiel einen kleinen Teil sofort und den Großteil im Januar des Folgejahres — muss prüfen lassen, ob die Zusammenballung erhalten bleibt.

Die Fünftelregelung setzt als Voraussetzung voraus, dass die Abfindung als Zusammenballung qualifiziert — das heißt, sie fließt in einem einzigen Kalenderjahr zu und konzentriert sich damit. Fließt ein nicht unerheblicher Teil der Abfindung in einem anderen Kalenderjahr zu, liegt keine Zusammenballung mehr vor, und die Fünftelregelung entfällt vollständig für die gesamte Abfindung — nicht nur für den anderen Teil.

Eine Teilzahlung in einem anderen Kalenderjahr kann die Zusammenballung gefährden. Ob sie noch als geringfügig und damit unschädlich gilt, hängt von den Umständen ab; behandle eine Prozentzahl deshalb nicht als sichere Garantie.

Ein Beispiel: Bei 80.000 Euro Gesamtabfindung sollen 7.000 Euro im Dezember und 73.000 Euro im Januar fließen. Ob diese Aufteilung die Begünstigung nach § 34 EStG erhält, solltest du vor der Unterschrift steuerlich prüfen lassen.

Wer eine gestaffelte Zahlung plant, sollte die steuerliche Wirkung vorab prüfen und die vereinbarten Fälligkeiten vertraglich exakt festhalten. Eine schädliche Aufteilung kann die Fünftelregelung kosten.

Was im Aufhebungsvertrag stehen muss

Das Timing der Abfindungsauszahlung ist kein steuerlicher Automatismus. Es muss im Aufhebungsvertrag schriftlich vereinbart werden — und zwar so präzise, dass kein Missverständnis über den Zeitpunkt der Fälligkeit entsteht.

Der Aufhebungsvertrag bedarf nach § 623 BGB der Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift beider Parteien. Mündliche Absprachen über den Auszahlungszeitpunkt sind rechtlich nicht bindend und steuerrechtlich nicht maßgeblich.

Im Vertrag sollte stehen:

  • Das genaue Fälligkeitsdatum der Abfindung (z. B. „fällig und zahlbar am 31. Januar 2027")
  • Ob eine Vorauszahlung vorgesehen ist und wenn ja, deren genaue Höhe und Datum
  • Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Zahlung früher oder später leistet als vereinbart

Wichtig: Zahlt der Arbeitgeber die Abfindung früher als vereinbart — zum Beispiel im Dezember statt im Januar — gilt das Jahr der tatsächlichen Zahlung, nicht das vertraglich vereinbarte Fälligkeitsdatum. Wenn du also die Abfindung im Januar des Folgejahres vereinbarst, aber der Arbeitgeber zahlt am 28. Dezember, ist die Timing-Strategie gescheitert. Achte darauf, dass der Vertrag keine Formulierung enthält, die dem Arbeitgeber ein frühzeitiges Tilgungsrecht einräumt. Die Aufhebungsvertrag-Checkliste hilft dabei, alle relevanten Klauseln zu prüfen.

Wechselwirkung mit der Fünftelregelung und dem Arbeitslosengeld

Die Timing-Strategie entfaltet ihren vollen Wert in Kombination mit der Fünftelregelung nach § 34 EStG. Fließt die Abfindung im Folgejahr mit niedrigem Grundeinkommen, sinkt das zvE als Ausgangspunkt der Fünftelformel. Dadurch wirkt die Fünftelregelung auf einem günstigeren Progressionsniveau, und die Steuerersparnis ist größer als wenn dieselbe Abfindung im Hocheinkommensjahr berechnet würde.

Zur Frage der Anrechnung auf das Arbeitslosengeld: Eine Zahlung wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bleibt nach § 151 Abs. 2 Nr. 1 SGB III beim Bemessungsentgelt außer Betracht. Keine Vorschrift ordnet an, eine Abfindung vom monatlichen ALG abzuziehen. Davon getrennt kann sich der Zahlungsbeginn verschieben.

Bei Abfindung und verkürzter Kündigungsfrist kann das Arbeitslosengeld nach § 158 SGB III ruhen. Das ist eine von der Sperrzeit getrennte Folge. Die Ruhensdauer hängt unter anderem von der Abfindungshöhe, dem bisherigen Arbeitsentgelt, Alter und Betriebszugehörigkeit ab und reicht höchstens bis zum maßgeblichen Fristende. Das beeinflusst die Liquidität in der Übergangszeit.

Mehr zur Besteuerung der Abfindung insgesamt findest du im Artikel Abfindung versteuern: So funktioniert das in Deutschland. Den Unterschied zwischen Steuerpflicht und der Frage „Abfindung steuerfrei?“ erklärt ein eigener Überblick.

Weiterführend: Wie der Zeitpunkt der Zahlung bei Leistungen nach dem SGB II eine Rolle spielt, erklärt der Ratgeber zu Abfindung und Arbeitslosengeld II bzw. Grundsicherungsgeld.

Für das Gespräch über den Termin hilft dir der Ratgeber Abfindung aushandeln und das Gesamtpaket verhandeln. Die Grundlagen bündelt der Überblick zur Abfindung 2026.

FAQ

Häufige Fragen zum Auszahlungszeitpunkt der Abfindung

Kann ich das Auszahlungsdatum in der Verhandlung frei wählen?

Nein, frei wählen nicht — aber verhandeln. Der Arbeitgeber muss zustimmen, und häufig hat er eigene buchhalterische und steuerliche Interessen am Auszahlungsdatum. In vielen Fällen stimmen Arbeitgeber einer Folgejahr-Zahlung zu, weil sie selbst buchhalterisch davon profitieren können. Es lohnt sich, das Thema frühzeitig in der Verhandlung anzusprechen.

Was passiert steuerrechtlich, wenn der Arbeitgeber früher zahlt als vereinbart?

Es gilt das Jahr der tatsächlichen Zahlung, nicht das vertraglich vereinbarte Fälligkeitsdatum. Zahlt der Arbeitgeber im Dezember, obwohl der Vertrag Januar vorsieht, fließt die Abfindung steuerrechtlich im Dezember zu. Der Steuervorteil der Timing-Strategie ist damit verloren. Achte im Vertrag auf eine Formulierung, die dem Arbeitgeber keine vorzeitige Erfüllung erlaubt.

Was gilt für Vorauszahlungen und Nachzahlungen?

Sowohl Zahlungen vor dem Hauptbetrag als auch Nachzahlungen in einem anderen Kalenderjahr können die Zusammenballung gefährden. Lass jede geplante Aufteilung vor der Unterschrift steuerlich prüfen.

Wie wirkt sich das Wachstumschancengesetz auf die Timing-Strategie aus?

Das Wachstumschancengesetz (ab VZ 2025) ändert nichts an der Timing-Strategie selbst. Die steuerliche Verlagerung ins Folgejahr funktioniert weiterhin. Was sich ändert, ist der Lohnsteuereinbehalt: Der Arbeitgeber behält bei der Auszahlung ab 2025 die volle Lohnsteuer ohne Fünftelregelung ein. Die Erstattung erfolgt über die Steuererklärung des Folgejahres. Die Timing-Strategie ist weiterhin sinnvoll; die Liquiditätsplanung muss aber den höheren vorläufigen Steuereinbehalt und die spätere Erstattung berücksichtigen. Vor dem Rentenbeginn sind außerdem die Hinweise zu Abfindung und Rente relevant.

Ist es möglich, die Abfindung über mehrere Jahre zu verteilen, um noch mehr Steuer zu sparen?

Eine Verteilung auf zwei oder mehr Jahre kann die Zusammenballung — und damit die Fünftelregelung — gefährden. Ob die niedrigere Progression in mehreren Jahren das ausgleicht, erfordert eine individuelle Berechnung. Individuelle Rechtsberatung leisten Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Steuerberaterinnen und Steuerberater; dieser Artikel und automatisierte Rechner liefern die Zahlen- und Argumentationsbasis zur ersten Einschätzung.

Abfindung auszahlen im Dezember oder Januar: Was sollte ich vergleichen?

Vergleiche dein übriges Einkommen in beiden Jahren. Für das Steuerjahr zählt der tatsächliche Geldeingang, nicht die vertragliche Fälligkeit. Prüfe vor einer Aufteilung über den Jahreswechsel, ob die Zusammenballung für die Fünftelregelung erhalten bleibt.

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