Mittelstand / Einzelhandel & Produktion

Abfindung bei Standortschließung im Mittelstand? Jetzt prüfen

Nicht nur Großkonzerne, auch mittelständische Betriebe schließen einzelne Standorte oder Filialen — oft mit weniger formalisierten Sozialplänen als in der Industrie. Wer hier ein Abfindungsangebot bekommt, hat häufig wenig Vergleichsmöglichkeit: Ist das angebotene Verhältnis aus Gehalt und Betriebsjahren üblich? Der Abfindungsassistent ordnet das Angebot anhand der gängigen Faustformel ein und zeigt, was nach Steuern und im Verhältnis zum Arbeitslosengeld realistisch bleibt.

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Ergebnis nach erfolgreicher Analyse
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Typische Situation

Diese Punkte tauchen bei standortschließung im mittelstand besonders häufig auf.

  • Standort- oder Filialschließung ohne großen, formalen Sozialplan
  • Angebot oft mündlich verhandelt — Vergleichswerte fehlen
  • Häufig mittlere Betriebszugehörigkeit und Familienplanung im Hintergrund
  • Die Frage nach dem Übergang zum Arbeitslosengeld steht im Vordergrund

So funktioniert die Prüfung

In 3 Schritten zur Einordnung deines Angebots.

1

Eckdaten eingeben

Monatsgehalt, Betriebszugehörigkeit und das erhaltene oder verhandelte Angebot.

2

Einordnung erhalten

Abgleich mit dem Faustformel-Wert nach § 1a KSchG — dein Angebot liegt darunter oder darüber.

3

Netto & ALG einschätzen

Netto-Prognose und Sperrzeit-Ampel zeigen, was nach Steuern und beim Übergang zum ALG realistisch bleibt.

Beispielrechnung: Frau K., 38, mittlere Betriebszugehörigkeit

Aufhebungsvertrag nach 9 Jahren, betriebsbedingt im Zuge einer Abteilungs-Umstrukturierung.

Rechenband um den Faustformel-Wert

14.920 € – 20.180 €

Angebot im Vergleich

im rahmen

Sperrzeit-Ampel

gruen

Anonymisierter Beispielfall zur Illustration. Keine reale Person, kein Rechtsrat — die Vorschau mit deinen eigenen Zahlen ist kostenlos.

Häufige Fragen

Was ist die übliche Faustformel für eine Abfindung?▾

0,5 Bruttomonatsgehälter je Beschäftigungsjahr gilt in der Praxis als gängiger Richtwert (§ 1a KSchG) — kein gesetzlicher Anspruch, aber eine verbreitete Verhandlungsbasis.

Droht mir eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld?▾

Eine Sperrzeit nach § 159 SGB III setzt Arbeitsaufgabe ohne wichtigen Grund voraus. Bei Abfindung und verkürzter Kündigungsfrist kann daneben das ALG nach § 158 SGB III ruhen. Die Einordnung beschreibt Risiken; die Agentur für Arbeit entscheidet.

Lohnt sich Nachverhandeln bei einem kleineren Betrieb?▾

Auch ohne formalen Sozialplan orientieren sich viele Arbeitgeber an der Faustformel. Liegt das Angebot deutlich darunter, ist eine Nachfrage oft berechtigt — die Einordnung zeigt dir, wo du stehst.

Ist das eine Rechtsberatung?▾

Nein. Der Abfindungsassistent liefert eine automatisierte Analyse und allgemeine Informationen. Für eine individuelle Beratung wende dich an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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