Abfindung nach betriebsbedingter Kündigung — was du wissen musst
Eine Abfindung ist gesetzlich nicht automatisch geschuldet — sie ist meist Ergebnis einer Verhandlung, eines Sozialplans oder eines Angebots nach § 1a KSchG. Als grobe Orientierung gilt in der Praxis 0,5 Bruttomonatsgehälter je Beschäftigungsjahr. Das Rechenband um den Faustformel-Wert ist eine rechnerische Orientierung. Welchen Betrag du vereinbarst, hängt etwa von Branche, Sozialplan und Verhandlungsspielraum ab.
Genauso wichtig wie die Brutto-Höhe ist, was am Ende netto ankommt und ob eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach § 159 SGB III droht. Beides hängt von Details ab, die auf den ersten Blick nicht offensichtlich sind — etwa ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde oder ob ein wichtiger Grund vorliegt.
Typische Situationen
Die Ausgangslage unterscheidet sich stark je nach Branche und Unternehmensgröße. Wähle unten das Szenario, das deiner Situation am nächsten kommt, für eine passende Einordnung.