2 Situationen · 1 Rechner

Abfindung erhalten? Prüfe dein Angebot kostenlos

Egal ob große Restrukturierung oder kleine Standortschließung: Der Abfindungsassistent ordnet dein Angebot anhand der Faustformel nach § 1a KSchG ein, prognostiziert die Netto-Auszahlung und prüft, ob eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld droht.

Abfindung nach betriebsbedingter Kündigung — was du wissen musst

Eine Abfindung ist gesetzlich nicht automatisch geschuldet — sie ist meist Ergebnis einer Verhandlung, eines Sozialplans oder eines Angebots nach § 1a KSchG. Als grobe Orientierung gilt in der Praxis 0,5 Bruttomonatsgehälter je Beschäftigungsjahr. Das Rechenband um den Faustformel-Wert ist eine rechnerische Orientierung. Welchen Betrag du vereinbarst, hängt etwa von Branche, Sozialplan und Verhandlungsspielraum ab.

Genauso wichtig wie die Brutto-Höhe ist, was am Ende netto ankommt und ob eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach § 159 SGB III droht. Beides hängt von Details ab, die auf den ersten Blick nicht offensichtlich sind — etwa ob die Kündigungsfrist eingehalten wurde oder ob ein wichtiger Grund vorliegt.

Typische Situationen

Die Ausgangslage unterscheidet sich stark je nach Branche und Unternehmensgröße. Wähle unten das Szenario, das deiner Situation am nächsten kommt, für eine passende Einordnung.

Was die Prüfung dir zeigt

  • Vergleich deines Angebots mit dem Rechenband um den Faustformel-Wert
  • Netto-Prognose nach Steuer (Fünftelregelung, Kirchensteuer, Soli)
  • Sperrzeit-Ampel nach § 159 SGB III — inkl. § 158-Ruhenszeit-Check

Live · Sofort startklar

Dein Angebot passt zu keiner der Situationen oben?

Kein Problem — der Abfindungsassistent prüft jedes Angebot individuell anhand deiner Eckdaten.

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