Wenn du bei der Wacker Chemie AG (WACKER) ein Abfindungsangebot erhältst, zählen die Bedingungen in deinen Unterlagen. Öffentliche Meldungen zum Stellenabbau ersetzen keine Vertragsprüfung. Dieser Ratgeber trennt bestätigte Angaben von zugeschriebenen Berichten und offenen Fragen. Er empfiehlt weder, ein Angebot anzunehmen, noch, es abzulehnen.
Pflichthinweis: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Vor Unterschrift: Fachanwältin/Fachanwalt für Arbeitsrecht, Betriebsrat und Agentur für Arbeit (Sperrzeit/Ruhen) sowie ggf. Steuerberatung einbeziehen. Für Mitglieder ist auch die IG BCE ein Ansprechpartner. Bei Fragen zur Altersteilzeit und zur Rente berät die Deutsche Rentenversicherung. Der Abfindungsassistent steht in keiner Verbindung zu Betriebsrat oder IG BCE.
Was bekannt ist und was nicht
Die Meldungen belegen weder deine persönliche Teilnahmeberechtigung noch die Konditionen deines Angebots. Kläre anhand der Unterlagen, welche Gesellschaft dein Arbeitgeber ist und welche Vereinbarung für dich gilt.
Freiwilligenprogramm: Aufhebungsvertrag oder Altersteilzeit
Allgemeine Abgrenzung: Bei Altersteilzeit besteht das Arbeitsverhältnis zunächst fort und endet später. Beim Aufhebungsvertrag endet es zum vereinbarten Datum. Die Bedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Zur Rente berät die Deutsche Rentenversicherung. Dieser Ratgeber empfiehlt keine der beiden Möglichkeiten.
Laut Wacker vom 08.05.2026 wurde mit der Arbeitnehmervertretung ein Umsetzungsplan vereinbart. Ob es ein Sozialplan, eine Betriebsvereinbarung oder eine andere Regelung ist, ist nicht öffentlich belegt. Welche Grundlage dein Angebot hat, ergibt sich nur aus deinen Unterlagen.
Arbeitslosengeld: Sperrzeit, Ruhen, Meldepflicht
Sperrzeit: Wer das Beschäftigungsverhältnis selbst löst, auch durch einen Aufhebungsvertrag, und dadurch Arbeitslosigkeit herbeiführt, riskiert beim ALG I eine Sperrzeit, wenn kein wichtiger Grund vorliegt (§ 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III). Ob ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall. Ein freiwilliges Arbeitgeberprogramm bedeutet deshalb nicht automatisch, dass keine Sperrzeit eintritt.
Ruhen: Endet das Arbeitsverhältnis mit Abfindung früher als nach der ordentlichen Arbeitgeber-Kündigungsfrist, kann der Anspruch nach § 158 SGB III ruhen. Die Ruhensdauer ist gesetzlich begrenzt; Einzelheiten stehen in § 158 Abs. 2 SGB III. Ruhen und Sperrzeit sind getrennte Folgen und können zusammentreffen.
Arbeitsuchendmeldung: Melde dich spätestens drei Monate vor dem Ende arbeitsuchend. Erfährst du erst später vom Ende, gilt eine Frist von drei Tagen ab Kenntnis. Das gilt auch beim Aufhebungsvertrag (§ 38 Abs. 1 SGB III). Bei einem Verstoß droht eine Woche Sperrzeit (§ 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9, Abs. 6 SGB III). Beziehe die Agentur für Arbeit vor der Unterschrift zu Sperrzeit und Ruhen ein.
Halte Vertragsentwurf, Beendigungsdatum und maßgebliche Kündigungsfrist für die Klärung bereit. Die allgemeine Abgrenzung erläutert der Ratgeber zu Aufhebungsvertrag und Arbeitslosengeld. Dieser Artikel trifft keine Entscheidung über deinen Leistungsanspruch.
Steuern und Sozialversicherung
Eine Abfindung ist einkommensteuerpflichtig. Eine Tarifermäßigung nach der Fünftelregelung ist möglich; Voraussetzung ist unter anderem eine Zusammenballung der Einkünfte (§ 24 Nr. 1 Buchst. a EStG, § 34 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 EStG). Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, ist individuell zu prüfen.
Seit 2025 wendet der Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht mehr im Lohnsteuerabzug an. Eine mögliche Ermäßigung erfolgt erst über die Einkommensteuererklärung (§ 39b Abs. 3 EStG). Plane deshalb nicht mit einer sofortigen Berücksichtigung bei der Auszahlung.
Eine echte Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Verdeckte Entgeltbestandteile, etwa Resturlaub oder rückständiger Lohn, bleiben dagegen beitragspflichtig (§ 14 Abs. 1 SGB IV in der Auslegung durch das BSG, Urteil vom 21.02.1990 – 12 RK 20/88). Für freiwillig Krankenversicherte können für Beiträge andere Regeln gelten; das klärt die Krankenkasse. Steuerpflicht und Sozialversicherung sind unterschiedliche Fragen; die Bezeichnung einer Zahlung allein beantwortet sie nicht.
Trenne Abfindung und andere Zahlungen sowie deren Fälligkeit in deinen Notizen. Zur allgemeinen Vorbereitung hilft der Ratgeber Abfindung versteuern. Individuelle steuerliche Fragen gehören gegebenenfalls in die Steuerberatung.
Wohnsitz in Österreich
Laut ORF vom 11.05.2026 kommen von rund 8.000 Beschäftigten in Burghausen etwa 750 aus dem benachbarten Österreich. Aus diesem Bericht folgt keine Aussage über die rechtlichen Folgen deines persönlichen Angebots.
Vor der Unterschrift
Ein Aufhebungsvertrag braucht die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift beider Seiten. Eine E-Mail oder ein Portal-Klick genügt nicht (§ 623 BGB). Es gibt kein gesetzliches Widerrufsrecht und keine gesetzliche Bedenkzeit (BAG, Urteil vom 07.02.2019 – 6 AZR 75/18). Lass den vollständigen Entwurf vor der Unterschrift individuell prüfen.
Eine Klage gegen eine Kündigung muss grundsätzlich binnen drei Wochen erhoben werden (§ 4 Satz 1 KSchG). Ein Aufhebungsvertrag ist dagegen keine Kündigung; diese Möglichkeit, gegen eine Kündigung vorzugehen, besteht gegen den Aufhebungsvertrag nicht. Lass die Unterschiede vor der Unterschrift von einer Fachperson für Arbeitsrecht einordnen.
- Arbeitsvertrag, Nachträge, vollständiges Angebot und zugehörige betriebliche Vereinbarungen zusammenstellen.
- Annahmefrist aus dem Angebot, Beendigungsdatum und maßgebliche Kündigungsfrist getrennt notieren.
- Abfindung, laufende Vergütung, variable Zahlungen und jeweilige Fälligkeit auseinanderhalten.
- Offene Fragen zu Freistellung, Urlaub, Zeugnis und Ausgleichsklauseln für die individuelle Prüfung festhalten.
- Fragen zu Arbeitslosengeld, Meldungen, Krankenversicherung und Steuern vor der Entscheidung klären lassen.
Die Checkliste zum Aufhebungsvertrag hilft beim Sortieren der Unterlagen. Die Checkliste ersetzt keine individuelle Vertragsprüfung.
Angebot einordnen
Allgemeine Orientierung, keine Wacker-Formel: Als Faustformel dienen 0,5 Bruttomonatsverdienste je Beschäftigungsjahr, angelehnt an § 1a Abs. 2 KSchG. Das ist weder ein allgemeiner Anspruch noch eine Aussage zur Abfindungshöhe bei Wacker. Ein Freiwilligenprogramm kann einen eigenen Rahmen haben. Ob und in welcher Höhe ein Aufhebungsvertrag eine Abfindung vorsieht, ergibt sich nur aus deinem Angebot.
Erfasse für deine persönliche Einordnung das gesamte Angebot: Bruttozahlung, andere Leistungen, Fälligkeit, Ende des Arbeitsverhältnisses und ungeklärte Folgen. Eine einzelne Zahl beantwortet die Fragen zum Vertrag, zu Steuern und zum Arbeitslosengeld nicht.
Der Abfindungsassistent ist ein kostenpflichtiges Tool; die Vorschau ist kostenlos. Er dient der ersten Orientierung, ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung und vermittelt keine Teilnahme am Freiwilligenprogramm. Das Tool rechnet keine Altersteilzeit. Es entscheidet nicht über die Annahme oder Ablehnung deines Angebots.
Wer dich individuell berät
Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann den Vertrag, Fristen und die Folgen für deine konkrete Situation prüfen. Der Betriebsrat kann die betrieblichen Unterlagen und Zusammenhänge erläutern. Für Mitglieder ist auch die IG BCE ein Ansprechpartner. Daraus folgt keine Verbindung dieser Stellen zum Abfindungsassistenten.
Bei Altersteilzeit und Fragen zur Rente berät die Deutsche Rentenversicherung. Die Agentur für Arbeit ist für die individuelle Beurteilung von Sperrzeit und Ruhen zuständig; beachte bei Wohnsitz in Österreich den Grenzgänger-Hinweis oben und kläre die Zuständigkeit mit AMS beziehungsweise Agentur für Arbeit. Für steuerliche Fragen kommt gegebenenfalls Steuerberatung hinzu; Fragen zum Versicherungsstatus gehören zur Krankenkasse. Bringe das vollständige Angebot, alle Anlagen und die Frist aus deinen Unterlagen mit. Dieser Ratgeber und das Tool bieten keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Weitere dokumentierte Programme und offene Teilnahmefragen findest du im unabhängigen Überblick 2026 zu Unternehmen und Programmständen.
FAQ
Häufige Fragen
Läuft das Wacker-Freiwilligenprogramm noch?
Ob man sich heute noch für das Wacker-Freiwilligenprogramm melden kann, ist nicht öffentlich bekannt (Stand: 18.10.2026). Maßgeblich sind dein Angebot und dessen Frist.
Drohen bei Wacker Kündigungen, wenn ich ablehne?
Laut Wacker vom 08.05.2026 sind betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen. Wie lange dieser Ausschluss gilt, nennt die Pressemitteilung nicht, und er betrifft nicht jede andere Kündigung. Lass dir die geltende Vereinbarung vom Betriebsrat oder Arbeitgeber zeigen, bevor du dich auf diesen Schutz verlässt.
Sperrzeit nach Aufhebungsvertrag?
Eine Sperrzeit ist möglich, wenn du das Beschäftigungsverhältnis selbst löst und dadurch Arbeitslosigkeit herbeiführst, ohne einen wichtigen Grund zu haben (§ 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III). Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall. Ein Arbeitgeberprogramm schließt das Risiko nicht aus. Ruhen und Meldepflicht sind getrennt zu prüfen.
Kann ich die Unterschrift widerrufen?
Für einen Aufhebungsvertrag besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht und keine gesetzliche Bedenkzeit (BAG, Urteil vom 07.02.2019 – 6 AZR 75/18). Ob andere rechtliche Möglichkeiten bestehen, muss individuell geprüft werden. Hole vor der Unterschrift arbeitsrechtlichen Rat ein.
Hinweise zum Informationsangebot
Unabhängiges Informationsangebot. Der Abfindungsassistent steht in keiner Verbindung zur Wacker Chemie AG. WACKER ist eine Marke der Wacker Chemie AG und wird hier nur zur Bezeichnung des Arbeitgebers verwendet.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Vor Unterschrift: Fachanwältin/Fachanwalt für Arbeitsrecht, Betriebsrat und Agentur für Arbeit (Sperrzeit/Ruhen) sowie ggf. Steuerberatung einbeziehen. Für Mitglieder ist auch die IG BCE ein Ansprechpartner. Bei Fragen zur Altersteilzeit und zur Rente berät die Deutsche Rentenversicherung. Der Abfindungsassistent steht in keiner Verbindung zu Betriebsrat oder IG BCE.
Der Abfindungsassistent ist ein kostenpflichtiges Tool; die Vorschau ist kostenlos. Es gibt keine Vermittlung zur Teilnahme am Programm. Das Tool rechnet keine Altersteilzeit.